EUBSA BV Inc. - Mitglied der BRILLSTEIN SECURITY GROUP

Affiliate - Partnerprogramm der EUBSA BV Inc.

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Teilnahmebedingungen für das EUBSA BV Inc. Affiliate Partnerprogramm

im Folgenden EUBSA genannt.

  1. Gegenstand

Gegenstand des Vertrags ist die elektronische Präsentation des EUBSA Affiliate Partnerprogramms auf der Homepage des Partners, damit Verbunden ist das Ziel der Gewinnung von Kunden für kostenpflichtige Dienstleistungen von EUBSA. EUBSA behält sich das Recht vor Dienstleistungen von fachkundigen Dritten erbringen zu lassen.

  1. Provision

Der Partner bekommt keine feste Vergütung, sondern eine erfolgsabhängige Provision von 5% auf den EUBSA Nettogewinn der tatsächlich gezahlten und verbuchten Umsätze bei EUBSA, für jeden, durch die direkte Vermittlung der Partner-Homepage ursächlich zurückzuführenden Kundenauftrag für EUBSA. Die Provision wird monatlich abgerechnet und ca. 15 Tage nach Monatsende zur Zahlung gebracht. EUBSA zahlt wahlweise durch Überweisung oder Scheck, abzüglich der Abgaben, die EUBSA gesetzlich verpflichtet ist einzubehalten. Bei Scheckzahlung berechnet EUBSA eine Bearbeitungsgebühr von 2,50 EURO. Sollte der Gesamtprovisionsbetrag des betreffenden Monats unter 50,00 EURO liegen, dann zahlt EUBSA den Provisionsbetrag erst aus, wenn ein Gesamtprovisionsbetrag von 50,00 EURO erreicht ist, oder diese Vereinbarung gekündigt ist. Falls der Partner umsatzsteuerpflichtig ist erfolgt die Provisionszahlung zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer, über die deutsche Hauptrepräsentanz von EUBSA.

  1. Teilnahmeberechtigung

Zur Teilnahme berechtigt am EUBSA Affiliate Partnerprogramm sind natürliche und juristische Personen, mit deren Homepages. Nicht teilnahmeberechtigt sind Homepages mit Inhalten, wie Gewaltverherrlichung, Sexismus, Jugendgefährdung, Rassismus, Diskriminierung des Glaubens, der Abstammung und Herkunft, einer Behinderung, der sexuellen Identität, sonstige diskriminierende und diffamierende Inhalte, sowie rechtswidrige Inhalte. Des Weiteren sind Inhalte nicht erlaubt, die gegen gültige Gesetzte verstoßen, auch sind Inhalte nicht erlaubt, die das geistige Eigentum Anderer verletzen.

  1. EUBSA Leistungen

Es werden von EUBSA Dienstleistungen zur Verfügung gestellt, die auf den verlinkten Homepages gelesen werden können, oder Dienstleistungsbeschreibungen die auf den Partnerhomepages gezeigt werden können nach schriftlicher Genehmigung von EUBSA. EUBSA stellt dem Partner ein Kontaktformular zur Verfügung, welches der Partner verpflichtet ist ausschließlich zu benutzen. Der Partner ist nicht berechtigt das EUBSA Kontaktformular gestalterisch zu verändern, in Bezug auf die technische Einbindung des Kontaktformulars, sind dem Partner die Möglichkeiten freigestellt. EUBSA behält sich jedoch das Recht vor, Techniken zu untersagen, welche zu übermäßiger Belastung der EUBSA Technik führen oder zu einem anderen Zweck dienen als im Sinne dieser Vereinbarung. EUBSA erlaubt dem Partner, EUBSA Dienstleistungen Dritten anzubieten, die Haftung übernimmt dabei in jedem Fall der Partner. EUBSA gewährt dem Partner das nichtausschließliche und widerrufliche Recht, seine Homepage als EUBSA Partnerseite zu kennzeichnen und die Dienstleistungen von EUBSA zu präsentieren. EUBSA stellt dem Partner einen Login-Bereich zur Verfügung zur Überwachung des Traffic von seiner Website zu der EUBSA Affiliate Partnerprogramm Website, der ersichtliche Traffic dort beschränkt sich auf die reinen Klickbewegungen von der Partnerseite. Für den Login-Bereich kann der Partner ein Passwort frei wählen, der Partner verpflichtet sich das Passwort streng geheim zu halten, des Weiteren verpflichtet sich der Partner, EUBSA unverzüglich zu informieren, sobald unbefugte Dritte Kenntnis von dem Passwort erlangen. Das Angebot von EUBSA ist auf den verschiedenen Websites zu jeder Tages- und Nachtzeit zu sehen, aber EUBSA behält sich eine Einschränkung der Erreichbarkeit vor, z.B. aus technischen Gründen, wie Instandhaltung und Wartung, für eine vorübergehende Zeit. Außerdem kann es durch Überlastungen zu kurzzeitigen Ausfällen der Website kommen. Der Partner kann daraus keine Ansprüche gegen EUBSA herleiten. EUBSA behält sich das Recht vor zu jeder Zeit, ihr Leistungsangebot zu ändern, einzuschränken oder vollständig zu beenden. Im Besonderen gilt das für die Beendigung des Partnerprogramms, welches EUBSA jederzeit ohne Angabe von Gründen beenden kann.

  1. Links auf die Homepages von EUBSA

Der Partner verbindet seine Homepage mit der ihm zugeteilten EUBSA Homepageseite. Der Partner bekommt von EUBSA eine ihm fest zugeteilte Partner-ID, welche zur Kennung dient. Der Kontakt von der EUBSA Seite kommt direkt über Email mit Einbindung der Partner-ID in der Email zustande.

Der Partner trägt die Verantwortung für die technische Einfügung der Seite in seine Homepage. Sollte die Seite nicht funktionieren, können Besucher nicht, als Besucher welche durch die Partnerhomepage zu der EUBSA Seite gekommen sind erkannt werden, damit ist dann auch eine Provisionszahlung nicht möglich.

  1. Leistungen des Partner

Der Partner ist selbst verantwortlich für den Aufbau, den Betrieb und die Wartung seiner Homepage und für sämtliches Material und Inhalte, die auf der Homepage vorhanden sind. Der Partner stellt sicher, dass die Homepage technisch am Betrieb gehalten wird. Des Weiteren stellt der Partner sicher, dass die Angaben auf seiner Homepage angemessen und richtig sind, sowie dass seine Homepage nach § 2 dieser Vereinbarung zur Teilnahme an dem EUBSA Affiliate Partnerprogramm berechtigt ist. Außerdem stellt der Partner sicher, dass durch die Inhalte auf seiner Homepage keine Rechte Dritter verletzt werden und keine der Inhalte in irgendeiner Form rechtswidrig sind. Der Partner stellt sicher, dass seine Homepage nicht mit den Homepages von EUBSA verwechselt werden kann. Der Partner sichert EUBSA vollkommen zu, dass seine Homepage diese Anforderungen erfüllt. Der Partner hält EUBSA von jeglicher Inanspruchnahme von Schadensersatzforderungen frei, und stellt EUBSA diesbezüglich frei, wenn der Schaden mit dem Betrieb der Homepage des Partners, der Handlungen des Partners oder seiner Unterlassungen in Verbindung steht, oder durch die Handlungen oder Unterlassungen einem seiner Mitarbeiter, Vertreter, Auftragnehmer oder Erfüllungsgehilfen entstanden ist, oder sonst in irgendeiner Form diesen Parteien zuzurechnen ist.

  1. Rechtsbeziehungen

Es tragen beide Partner die Alleinverantwortung für ihre Websites in Bezug auf Technik, Inhalt und Design. Zwischen EUBSA und dem Partner besteht keine Gesellschaft oder Gemeinschaft und auch kein Arbeitsverhältnis und auch kein Handelsvertretervertrag. Weder EUBSA ist berechtigt im Namen des Partners aufzutreten, noch ist der Partner berechtigt im Namen von EUBSA aufzutreten. EUBSA ist nicht berechtigt im Namen des Partners Angebote anzunehmen oder Erklärungen abzugeben und auch der Partner ist nicht berechtigt im Namen von EUBSA Angebote anzunehmen oder im Namen von EUBSA Erklärungen abzugeben. Kunden, die durch diese Vereinbarung für EUBSA durch den Partner gewonnen werden, sind in Bezug auf EUBSA Dienstleistungen, Kunden von EUBSA. Es besteht zwischen EUBSA und dem Kunden eine eigenständige Rechtsbeziehung, unabhängig einer eventuellen Rechtsbeziehung zwischen dem Partner und dem Kunden, der durch die Homepage des Partners zur EUBSA Homepage gekommen ist. Das bedeutet, dass für den Kunden, sobald er EUBSA Kunde geworden ist, in Bezug auf EUBSA Dienstleistungen, ausschließlich Regeln, Richtlinien und Handlungsprozesse für Kundenaufträge und Kundenservice, sowie Kundenberatung  von EUBSA zur Anwendung kommen. EUBSA behält sich das Recht vor jederzeit diese Regeln, Richtlinien und Handlungsprozesse zu ändern.

  1. Namen und Marken, Schutzrechte.

EUBSA behält sich sämtliche Rechte an ihren Bannern, Logos und Textlinks, ihrer sämtlichen Namen oder Marken, sowie Texte und der gewerblichen Schutzrechte vor. EUBSA behält sich das Recht vor jederzeit, durch schriftliche Mitteilung, gewährte Lizenzen zu widerrufen.

  1. Haftungsbeschränkung/Haftungsfreistellung

Eine Haftung von EUBSA ist beschränkt für Schäden, die wegen grober Fahrlässigkeit oder aus Vorsatz entstanden sind. Für die Verletzung von wichtigen Vertragspflichten ist die Haftung auf 450,00 EURO beschränkt bei einfacher Fahrlässigkeit bei vorhersehbaren und unmittelbaren Vermögensschäden. In allen übrigen Fällen ist eine Haftung von EUBSA, komplett und gleich aus welchem Grund, ausgeschlossen. Diese beschränkten und ausgeschlossenen Haftungen gelten auch für Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von EUBSA. EUBSA gibt keine Zusicherungen und übernimmt keine Gewährleistungen bezüglich der Homepage des Partners, der Partner hält EUBSA im Innenverhältnis, das zwischen EUBSA und dem Partner besteht, von Ansprüchen Dritter frei, insofern diese Ansprüche aus rechtswidrigen Handlungen des Partners oder Fehlern der auf seiner Homepage veröffentlichten Informationen resultieren, wie z.B. in Bezug auf Datenschutz und Wettbewerbsrechtverletzungen.

  1. Datenschutz

Der Partner gibt sein Einverständnis zur Speicherung seiner persönlichen Daten (Bestandsdaten) und anderer Informationen, welche von EUBSA für die Zeit des Vertragsverhältnisses gespeichert werden. Beschränkt ist dieses Einverständnis auf Daten und Informationen, welche das Vertragsverhältnis betreffen, wie z.B. für die Abrechung der Provisionen. EUBSA verpflichtet sich dem Partner gegenüber jederzeit kostenfrei Auskunft zu erteilen, welche Daten über den Partner gespeichert sind. EUBSA leitet keine Daten an Dritte weiter, ohne das Einverständnis des Partners, ausgeschlossen sind davon solche Daten, welche EUBSA gesetzlich verpflichtet an staatliche Stellen melden muss, insofern der Partner dem nicht widerspricht. Dem Partner ist bekannt, dass ein vollständiger Datenschutz bei der Datenübertragung in offenen Netzen, wie es zum Beispiel im Internet erfolgt, nicht gewährleistet werden kann. Der Partner ist für die Sicherheit seiner Daten, welche er Mittels Internet übermittelt, selbst verantwortlich und hat diese selbst sicherzustellen.

  1. Vertragsdauer/Kündigungsrecht

Dieser Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Dieser Vertrag kann jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 14 Tagen gekündigt werden. Es kann eine außerordentliche Kündigung erfolgen, bei wichtigem Grund, wie z.B. wesentliche Vertragsverletzungen, ein Konkurs- oder Vergleichsverfahren, wesentliche Änderungen der Gesellschafter- oder Geschäftsführungsstrukturen bei EUBSA oder dem Partner.

Die Kündigung kann via Email oder Briefpost gesendet werden.

  1. Kündigungsfolgen

Mit Kündigung dieses Vertrags sind alle Nutzungsrechte und sonstige Ansprüche des Partners aus dieser Vereinbarung erloschen. Der Partner verpflichtet sich alle Links von seiner Homepage zu EUBSA zu löschen und sämtliche EUBSA Texte oder Logos und Banner von seiner Homepage zu entfernen. Des Weiteren sind mit der Kündigung dieser Vereinbarung alle Provisionsansprüche des Partners erloschen, EUBSA schuldet dem Partner alle bis zum Vertragsende angefallenen Provisionen. EUBSA ist berechtigt, die abschließende Provisionszahlung solange zurückzuhalten, bis vom Partner alle EUBSA Links, Texte und Logos, sowie Banner von seiner Homepage entfernt sind. Ausgleichsansprüche aus dem Vertrag sind ausgeschlossen.

  1. Vertragsänderungen

EUBSA behält sich das Recht zur Änderung der AGB vor. Falls EUBSA die AGB und damit die Vertragsbedingungen ändert, informiert EUBSA den Partner in Form einer Änderungsmitteilung. Provisionen werden nicht zum Nachteil des Partners verändert. Bei Vertragsänderungen steht dem Partner ein außerordentliches Kündigungsrecht zu. Wird der Änderungsmitteilung nicht widersprochen, wird der Vertrag mit den neuen Bedingungen fortgeführt.

  1. Sonstiges / Salvatorische Klausel

Der Vertrag wird mit dem Mutterhaus EUBSA geschlossen, der behördlich registrierte Stammsitz ist EU Brillstein Security Agency BV Inc. in 113, Barksdale Pro Center, Newark, De, 19711, USA.

Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen zur Gültigkeit der Schriftform, auch zur Änderung der Schriftformklausel. EUBSA kann an den Partner alle Erklärungen auch auf elektronischem Wege senden.

Gerichtsstand in allen Streitigkeiten zwischen EUBSA und Partner ist, wenn der Partner ein Kaufmann oder eine juristische Person ist, der Stammsitz von EUBSA. EUBSA hat das ausdrückliche Recht, auch den Sitz des Partners als Gerichtsstand zu wählen und/oder Ansprüche gegen den Partner an Dritte zum Zwecke der Geltendmachung, auch vor Gericht, zu übertragen.

Ansonsten gilt das Recht der am Stammsitz von EUBSA aktuell greifenden anwendbaren Gesetze.

Wird ein Teil dieser Vereinbarung zwingend rechtlich ungültig, so ist eine dem ursprünglichen, jetzt ungültigen Teil sinngemäß am nächsten kommende neue Teilerklärung einzusetzen. Die restliche Vereinbarung bleibt davon unberührt.

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