EUBSA
BV Inc. - Mitglied der
BRILLSTEIN SECURITY GROUP
Affiliate - Partnerprogramm der
EUBSA BV Inc.
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Teilnahmebedingungen für das EUBSA BV Inc. Affiliate
Partnerprogramm
im
Folgenden EUBSA genannt.
-
Gegenstand
Gegenstand des Vertrags ist die elektronische
Präsentation des EUBSA Affiliate Partnerprogramms auf
der Homepage des Partners, damit Verbunden ist das
Ziel der Gewinnung von Kunden für kostenpflichtige
Dienstleistungen von EUBSA. EUBSA behält sich das
Recht vor Dienstleistungen von fachkundigen Dritten
erbringen zu lassen.
-
Provision
Der
Partner bekommt keine feste Vergütung, sondern eine
erfolgsabhängige Provision von 5% auf den EUBSA
Nettogewinn der tatsächlich gezahlten und verbuchten
Umsätze bei EUBSA, für jeden, durch die direkte
Vermittlung der Partner-Homepage ursächlich
zurückzuführenden Kundenauftrag für EUBSA. Die
Provision wird monatlich abgerechnet und ca. 15 Tage
nach Monatsende zur Zahlung gebracht. EUBSA zahlt
wahlweise durch Überweisung oder Scheck, abzüglich der
Abgaben, die EUBSA gesetzlich verpflichtet ist
einzubehalten. Bei Scheckzahlung berechnet EUBSA eine
Bearbeitungsgebühr von 2,50 EURO. Sollte der
Gesamtprovisionsbetrag des betreffenden Monats unter
50,00 EURO liegen, dann zahlt EUBSA den
Provisionsbetrag erst aus, wenn ein
Gesamtprovisionsbetrag von 50,00 EURO erreicht ist,
oder diese Vereinbarung gekündigt ist. Falls der
Partner umsatzsteuerpflichtig ist erfolgt die
Provisionszahlung zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer,
über die deutsche Hauptrepräsentanz von EUBSA.
-
Teilnahmeberechtigung
Zur
Teilnahme berechtigt am EUBSA Affiliate
Partnerprogramm sind natürliche und juristische
Personen, mit deren Homepages. Nicht
teilnahmeberechtigt sind Homepages mit Inhalten, wie
Gewaltverherrlichung, Sexismus, Jugendgefährdung,
Rassismus, Diskriminierung des Glaubens, der
Abstammung und Herkunft, einer Behinderung, der
sexuellen Identität, sonstige diskriminierende und
diffamierende Inhalte, sowie rechtswidrige Inhalte.
Des Weiteren sind Inhalte nicht erlaubt, die gegen
gültige Gesetzte verstoßen, auch sind Inhalte nicht
erlaubt, die das geistige Eigentum Anderer verletzen.
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EUBSA Leistungen
Es
werden von EUBSA Dienstleistungen zur Verfügung
gestellt, die auf den verlinkten Homepages gelesen
werden können, oder Dienstleistungsbeschreibungen die
auf den Partnerhomepages gezeigt werden können nach
schriftlicher Genehmigung von EUBSA. EUBSA stellt dem
Partner ein Kontaktformular zur Verfügung, welches der
Partner verpflichtet ist ausschließlich zu benutzen.
Der Partner ist nicht berechtigt das EUBSA
Kontaktformular gestalterisch zu verändern, in Bezug
auf die technische Einbindung des Kontaktformulars,
sind dem Partner die Möglichkeiten freigestellt. EUBSA
behält sich jedoch das Recht vor, Techniken zu
untersagen, welche zu übermäßiger Belastung der EUBSA
Technik führen oder zu einem anderen Zweck dienen als
im Sinne dieser Vereinbarung. EUBSA erlaubt dem
Partner, EUBSA Dienstleistungen Dritten anzubieten,
die Haftung übernimmt dabei in jedem Fall der Partner.
EUBSA gewährt dem Partner das nichtausschließliche und
widerrufliche Recht, seine Homepage als EUBSA
Partnerseite zu kennzeichnen und die Dienstleistungen
von EUBSA zu präsentieren. EUBSA stellt dem Partner
einen Login-Bereich zur Verfügung zur Überwachung des
Traffic von seiner Website zu der EUBSA Affiliate
Partnerprogramm Website, der ersichtliche Traffic dort
beschränkt sich auf die reinen Klickbewegungen von der
Partnerseite. Für den Login-Bereich kann der Partner
ein Passwort frei wählen, der Partner verpflichtet
sich das Passwort streng geheim zu halten, des
Weiteren verpflichtet sich der Partner, EUBSA
unverzüglich zu informieren, sobald unbefugte Dritte
Kenntnis von dem Passwort erlangen. Das Angebot von
EUBSA ist auf den verschiedenen Websites zu jeder
Tages- und Nachtzeit zu sehen, aber EUBSA behält sich
eine Einschränkung der Erreichbarkeit vor, z.B. aus
technischen Gründen, wie Instandhaltung und Wartung,
für eine vorübergehende Zeit. Außerdem kann es durch
Überlastungen zu kurzzeitigen Ausfällen der Website
kommen. Der Partner kann daraus keine Ansprüche gegen
EUBSA herleiten. EUBSA behält sich das Recht vor zu
jeder Zeit, ihr Leistungsangebot zu ändern,
einzuschränken oder vollständig zu beenden. Im
Besonderen gilt das für die Beendigung des
Partnerprogramms, welches EUBSA jederzeit ohne Angabe
von Gründen beenden kann.
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Links auf die Homepages von EUBSA
Der
Partner verbindet seine Homepage mit der ihm
zugeteilten EUBSA Homepageseite. Der Partner bekommt
von EUBSA eine ihm fest zugeteilte Partner-ID, welche
zur Kennung dient. Der Kontakt von der EUBSA Seite
kommt direkt über Email mit Einbindung der Partner-ID
in der Email zustande.
Der
Partner trägt die Verantwortung für die technische
Einfügung der Seite in seine Homepage. Sollte die
Seite nicht funktionieren, können Besucher nicht, als
Besucher welche durch die Partnerhomepage zu der EUBSA
Seite gekommen sind erkannt werden, damit ist dann
auch eine Provisionszahlung nicht möglich.
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Leistungen des Partner
Der
Partner ist selbst verantwortlich für den Aufbau, den
Betrieb und die Wartung seiner Homepage und für
sämtliches Material und Inhalte, die auf der Homepage
vorhanden sind. Der Partner stellt sicher, dass die
Homepage technisch am Betrieb gehalten wird. Des
Weiteren stellt der Partner sicher, dass die Angaben
auf seiner Homepage angemessen und richtig sind, sowie
dass seine Homepage nach § 2 dieser Vereinbarung zur
Teilnahme an dem EUBSA Affiliate Partnerprogramm
berechtigt ist. Außerdem stellt der Partner sicher,
dass durch die Inhalte auf seiner Homepage keine
Rechte Dritter verletzt werden und keine der Inhalte
in irgendeiner Form rechtswidrig sind. Der Partner
stellt sicher, dass seine Homepage nicht mit den
Homepages von EUBSA verwechselt werden kann. Der
Partner sichert EUBSA vollkommen zu, dass seine
Homepage diese Anforderungen erfüllt. Der Partner hält
EUBSA von jeglicher Inanspruchnahme von
Schadensersatzforderungen frei, und stellt EUBSA
diesbezüglich frei, wenn der Schaden mit dem Betrieb
der Homepage des Partners, der Handlungen des Partners
oder seiner Unterlassungen in Verbindung steht, oder
durch die Handlungen oder Unterlassungen einem seiner
Mitarbeiter, Vertreter, Auftragnehmer oder
Erfüllungsgehilfen entstanden ist, oder sonst in
irgendeiner Form diesen Parteien zuzurechnen ist.
-
Rechtsbeziehungen
Es
tragen beide Partner die Alleinverantwortung für ihre
Websites in Bezug auf Technik, Inhalt und Design.
Zwischen EUBSA und dem Partner besteht keine
Gesellschaft oder Gemeinschaft und auch kein
Arbeitsverhältnis und auch kein
Handelsvertretervertrag. Weder EUBSA ist berechtigt im
Namen des Partners aufzutreten, noch ist der Partner
berechtigt im Namen von EUBSA aufzutreten. EUBSA ist
nicht berechtigt im Namen des Partners Angebote
anzunehmen oder Erklärungen abzugeben und auch der
Partner ist nicht berechtigt im Namen von EUBSA
Angebote anzunehmen oder im Namen von EUBSA
Erklärungen abzugeben. Kunden, die durch diese
Vereinbarung für EUBSA durch den Partner gewonnen
werden, sind in Bezug auf EUBSA Dienstleistungen,
Kunden von EUBSA. Es besteht zwischen EUBSA und dem
Kunden eine eigenständige Rechtsbeziehung, unabhängig
einer eventuellen Rechtsbeziehung zwischen dem Partner
und dem Kunden, der durch die Homepage des Partners
zur EUBSA Homepage gekommen ist. Das bedeutet, dass
für den Kunden, sobald er EUBSA Kunde geworden ist, in
Bezug auf EUBSA Dienstleistungen, ausschließlich
Regeln, Richtlinien und Handlungsprozesse für
Kundenaufträge und Kundenservice, sowie Kundenberatung
von EUBSA zur Anwendung kommen. EUBSA behält sich das
Recht vor jederzeit diese Regeln, Richtlinien und
Handlungsprozesse zu ändern.
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Namen und Marken, Schutzrechte.
EUBSA
behält sich sämtliche Rechte an ihren Bannern, Logos
und Textlinks, ihrer sämtlichen Namen oder Marken,
sowie Texte und der gewerblichen Schutzrechte vor.
EUBSA behält sich das Recht vor jederzeit, durch
schriftliche Mitteilung, gewährte Lizenzen zu
widerrufen.
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Haftungsbeschränkung/Haftungsfreistellung
Eine
Haftung von EUBSA ist beschränkt für Schäden, die
wegen grober Fahrlässigkeit oder aus Vorsatz
entstanden sind. Für die Verletzung von wichtigen
Vertragspflichten ist die Haftung auf 450,00 EURO
beschränkt bei einfacher Fahrlässigkeit bei
vorhersehbaren und unmittelbaren Vermögensschäden. In
allen übrigen Fällen ist eine Haftung von EUBSA,
komplett und gleich aus welchem Grund, ausgeschlossen.
Diese beschränkten und ausgeschlossenen Haftungen
gelten auch für Mitarbeiter, Vertreter und
Erfüllungsgehilfen von EUBSA. EUBSA gibt keine
Zusicherungen und übernimmt keine Gewährleistungen
bezüglich der Homepage des Partners, der Partner hält
EUBSA im Innenverhältnis, das zwischen EUBSA und dem
Partner besteht, von Ansprüchen Dritter frei, insofern
diese Ansprüche aus rechtswidrigen Handlungen des
Partners oder Fehlern der auf seiner Homepage
veröffentlichten Informationen resultieren, wie z.B.
in Bezug auf Datenschutz und
Wettbewerbsrechtverletzungen.
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Datenschutz
Der
Partner gibt sein Einverständnis zur Speicherung
seiner persönlichen Daten (Bestandsdaten) und anderer
Informationen, welche von EUBSA für die Zeit des
Vertragsverhältnisses gespeichert werden. Beschränkt
ist dieses Einverständnis auf Daten und Informationen,
welche das Vertragsverhältnis betreffen, wie z.B. für
die Abrechung der Provisionen. EUBSA verpflichtet sich
dem Partner gegenüber jederzeit kostenfrei Auskunft zu
erteilen, welche Daten über den Partner gespeichert
sind. EUBSA leitet keine Daten an Dritte weiter, ohne
das Einverständnis des Partners, ausgeschlossen sind
davon solche Daten, welche EUBSA gesetzlich
verpflichtet an staatliche Stellen melden muss,
insofern der Partner dem nicht widerspricht. Dem
Partner ist bekannt, dass ein vollständiger
Datenschutz bei der Datenübertragung in offenen
Netzen, wie es zum Beispiel im Internet erfolgt, nicht
gewährleistet werden kann. Der Partner ist für die
Sicherheit seiner Daten, welche er Mittels Internet
übermittelt, selbst verantwortlich und hat diese
selbst sicherzustellen.
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Vertragsdauer/Kündigungsrecht
Dieser Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.
Dieser Vertrag kann jederzeit mit einer
Kündigungsfrist von 14 Tagen gekündigt werden. Es kann
eine außerordentliche Kündigung erfolgen, bei
wichtigem Grund, wie z.B. wesentliche
Vertragsverletzungen, ein Konkurs- oder
Vergleichsverfahren, wesentliche Änderungen der
Gesellschafter- oder Geschäftsführungsstrukturen bei
EUBSA oder dem Partner.
Die
Kündigung kann via Email oder Briefpost gesendet
werden.
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Kündigungsfolgen
Mit
Kündigung dieses Vertrags sind alle Nutzungsrechte und
sonstige Ansprüche des Partners aus dieser
Vereinbarung erloschen. Der Partner verpflichtet sich
alle Links von seiner Homepage zu EUBSA zu löschen und
sämtliche EUBSA Texte oder Logos und Banner von seiner
Homepage zu entfernen. Des Weiteren sind mit der
Kündigung dieser Vereinbarung alle Provisionsansprüche
des Partners erloschen, EUBSA schuldet dem Partner
alle bis zum Vertragsende angefallenen Provisionen.
EUBSA ist berechtigt, die abschließende
Provisionszahlung solange zurückzuhalten, bis vom
Partner alle EUBSA Links, Texte und Logos, sowie
Banner von seiner Homepage entfernt sind.
Ausgleichsansprüche aus dem Vertrag sind
ausgeschlossen.
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Vertragsänderungen
EUBSA
behält sich das Recht zur Änderung der AGB vor. Falls
EUBSA die AGB und damit die Vertragsbedingungen
ändert, informiert EUBSA den Partner in Form einer
Änderungsmitteilung. Provisionen werden nicht zum
Nachteil des Partners verändert. Bei
Vertragsänderungen steht dem Partner ein
außerordentliches Kündigungsrecht zu. Wird der
Änderungsmitteilung nicht widersprochen, wird der
Vertrag mit den neuen Bedingungen fortgeführt.
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Sonstiges / Salvatorische Klausel
Der
Vertrag wird mit dem Mutterhaus EUBSA geschlossen, der
behördlich registrierte Stammsitz ist EU Brillstein
Security Agency BV Inc. in 113, Barksdale Pro Center,
Newark, De, 19711, USA.
Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen.
Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen zur
Gültigkeit der Schriftform, auch zur Änderung der
Schriftformklausel. EUBSA kann an den Partner alle
Erklärungen auch auf elektronischem Wege senden.
Gerichtsstand in allen Streitigkeiten zwischen EUBSA
und Partner ist, wenn der Partner ein Kaufmann oder
eine juristische Person ist, der Stammsitz von EUBSA.
EUBSA hat das ausdrückliche Recht, auch den Sitz des
Partners als Gerichtsstand zu wählen und/oder
Ansprüche gegen den Partner an Dritte zum Zwecke der
Geltendmachung, auch vor Gericht, zu übertragen.
Ansonsten gilt das Recht der am Stammsitz von EUBSA
aktuell greifenden anwendbaren Gesetze.
Wird
ein Teil dieser Vereinbarung zwingend rechtlich
ungültig, so ist eine dem ursprünglichen, jetzt
ungültigen Teil sinngemäß am nächsten kommende neue
Teilerklärung einzusetzen. Die restliche Vereinbarung
bleibt davon unberührt.